Angebotsanfrage
Bei Verträgen über Liegenschaften vereinbare ich in der Regel vor der Verfassung des ersten Vertragsentwurfes ein angemessenes Pauschalhonorar mit dem Auftraggeber.
Ein fixes Pauschalhonorar hat für beide Seiten Vorteile:
Ich muss nicht jeden einzelnen der oft zahlreichen Schritte separat in einem Leistungsverzeichnis erfassen und verrechnen.
Der Auftraggeber weiß im Vorhinein vor der Beauftragung meiner Kanzlei ganz genau, mit welchen Kosten er/sie rechnen muss.